Wollen Bankkunden ihren Kreditgeber nach Ablauf der Zinsbindung wechseln, fällt häufig eine Gebühr an. Verbraucherschützer klagen dagegen. Nun urteilt der BGH.

Wollen Bankkunden ihren Kreditgeber nach Ablauf der Zinsbindung wechseln, fällt häufig eine Gebühr an. Verbraucherschützer klagen dagegen. Nun urteilt der BGH.

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