FRANKFURT (BaFin) -Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Coinbene LTD Deutschland, Trier, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht ...



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