FRANKFURT (BaFin) -Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Coinbene LTD Deutschland, Trier, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht ...
BaFin News: Coinbene LTD Deutschland kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
- Details