Die Zinsflaute trifft Lebensversicherungen hart: Viele kürzen deshalb ihren Kunden die Beteiligungen an den Bewertungsreserven. Doch der Bundesgerichtshof hält das Vorgehen offenbar für verfassungsgemäß.
Die Zinsflaute trifft Lebensversicherungen hart: Viele kürzen deshalb ihren Kunden die Beteiligungen an den Bewertungsreserven. Doch der Bundesgerichtshof hält das Vorgehen offenbar für verfassungsgemäß.