Die Zinsflaute trifft Lebensversicherungen hart: Viele kürzen deshalb ihren Kunden die Beteiligungen an den Bewertungsreserven. Doch der Bundesgerichtshof hält das Vorgehen offenbar für verfassungsgemäß.

Die Zinsflaute trifft Lebensversicherungen hart: Viele kürzen deshalb ihren Kunden die Beteiligungen an den Bewertungsreserven. Doch der Bundesgerichtshof hält das Vorgehen offenbar für verfassungsgemäß.

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