Der BGH hat Verbrauchern beim Abschluss von Darlehensverträgen den Rücken gestärkt. Sogenannte Zinscap-Prämien würden Bankkunden in bestimmten Fällen unangemessen benachteiligen. Betroffene können Geld zurückfordern.
Der BGH hat Verbrauchern beim Abschluss von Darlehensverträgen den Rücken gestärkt. Sogenannte Zinscap-Prämien würden Bankkunden in bestimmten Fällen unangemessen benachteiligen. Betroffene können Geld zurückfordern.