Der BGH hat Verbrauchern beim Abschluss von Darlehensverträgen den Rücken gestärkt. Sogenannte Zinscap-Prämien würden Bankkunden in bestimmten Fällen unangemessen benachteiligen. Betroffene können Geld zurückfordern.

Der BGH hat Verbrauchern beim Abschluss von Darlehensverträgen den Rücken gestärkt. Sogenannte Zinscap-Prämien würden Bankkunden in bestimmten Fällen unangemessen benachteiligen. Betroffene können Geld zurückfordern.

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