von Bernhard Bomke, Euro am Sonntag
Der Bundesfinanzhof hat "schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel" an der Praxis der Finanzämter geäußert, Steuernachzahlungen mit einem Zinssatz von sechs Prozent zu belegen. Dies bezieht sich ...
Der Bundesfinanzhof hat "schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel" an der Praxis der Finanzämter geäußert, Steuernachzahlungen mit einem Zinssatz von sechs Prozent zu belegen. Dies bezieht sich ...