Unmittelbar vor dem Beginn des Euribor-Prozesses in London hat sich ein angeklagter Händler abgesetzt. Über ihn soll in Abwesenheit geurteilt werden.

Unmittelbar vor dem Beginn des Euribor-Prozesses in London hat sich ein angeklagter Händler abgesetzt. Über ihn soll in Abwesenheit geurteilt werden.

Zum Originalbeitrag Handelsblatt.de | Finanzen