Auf alte Bankverträge dürfen Banken keine Negativzinsen erheben – bei neuen kann eine Verwahrgebühr jedoch zulässig sein. Das Urteil des Reutlinger Landgerichts ist besonnen, denn es akzeptiert die neue Marktrealität.
Auf alte Bankverträge dürfen Banken keine Negativzinsen erheben – bei neuen kann eine Verwahrgebühr jedoch zulässig sein. Das Urteil des Reutlinger Landgerichts ist besonnen, denn es akzeptiert die neue Marktrealität.