Auf alte Bankverträge dürfen Banken keine Negativzinsen erheben – bei neuen kann eine Verwahrgebühr jedoch zulässig sein. Das Urteil des Reutlinger Landgerichts ist besonnen, denn es akzeptiert die neue Marktrealität.

Auf alte Bankverträge dürfen Banken keine Negativzinsen erheben – bei neuen kann eine Verwahrgebühr jedoch zulässig sein. Das Urteil des Reutlinger Landgerichts ist besonnen, denn es akzeptiert die neue Marktrealität.

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