Banken dürfen Minuszinsen auf Tages- und Festgelder nicht nachträglich einführen, lautet das Urteil des Landgerichts Tübingen. Ein generelles Verbot von Negativzinsen ist mit der Entscheidung aber nicht verbunden.
Banken dürfen Minuszinsen auf Tages- und Festgelder nicht nachträglich einführen, lautet das Urteil des Landgerichts Tübingen. Ein generelles Verbot von Negativzinsen ist mit der Entscheidung aber nicht verbunden.