Banken dürfen Minuszinsen auf Tages- und Festgelder nicht nachträglich einführen, lautet das Urteil des Landgerichts Tübingen. Ein generelles Verbot von Negativzinsen ist mit der Entscheidung aber nicht verbunden.

Banken dürfen Minuszinsen auf Tages- und Festgelder nicht nachträglich einführen, lautet das Urteil des Landgerichts Tübingen. Ein generelles Verbot von Negativzinsen ist mit der Entscheidung aber nicht verbunden.

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